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Spezialisierte Kinder‒HNO‒MEDIZIN am Bodensee

Neugeborenen-Hörscreening

für die Gesundheit unserer Kleinsten

Das Hörvermögen ist eine wichtige Grundlage für Spracherwerb, Kommunikation und soziale Entwicklung. Viele Hörstörungen sind bei Neugeborenen nicht „sichtbar“ und werden ohne Screening häufig erst deutlich später bemerkt, wenn Sprache nicht wie erwartet entsteht. Das Neugeborenen‒Hörscreening ist in Deutschland seit vielen Jahren etabliert und wird in den ersten Lebenstagen durchgeführt. In unserer HNO‒Praxis am Bodensee übernehmen wir Kontrolluntersuchungen nach auffälligem Screening und begleiten Familien bei der weiteren Abklärung ruhig, strukturiert und mit altersgerechter Diagnostik.
Wann ist ein Neugeborenen-Hörscreening in der HNO-Facharztpraxis sinnvoll?
Bei Neugeborenen und Säuglingen sind Hörprobleme im Alltag oft schwer zu erkennen. Viele Reaktionen auf Geräusche sind anfangs unspezifisch, und Eltern erleben ihr Kind in unterschiedlichen Wachheits‒ und Entwicklungsphasen. Zudem können vorübergehende Faktoren wie Fruchtwasser oder Sekret im Ohr ein Screening beeinflussen.
Gerade deshalb sind frühe Hinweise medizinisch relevant nicht als Grund zur Sorge, sondern als Anlass für eine zuverlässige Kontrolle, damit wichtige Entwicklungsfenster nicht verpasst werden.
In diesen Fällen ist eine fachärztliche Abklärung absolut sinnvoll und empfohlen:
Das Neugeborenen-Hörscreening in der Geburtsklinik war auffällig („Refer“) – ein Kontrolltest ist empfohlen
Ein Kontroll-Screening war erneut auffällig oder konnte nicht sicher durchgeführt werden
Ihr Baby reagiert nicht oder nur sehr selten auf laute Geräusche (z. B. Türknallen, plötzliches Klappern)
Ab dem 4.–6. Monat dreht sich Ihr Kind nicht zur Schallquelle
Das Lallen bleibt aus oder nimmt ab (ab etwa 6 Monaten)
Es bestehen Risikofaktoren wie Frühgeburtlichkeit, sehr niedriges Geburtsgewicht oder familiäre Hörstörungen
Es gibt anatomische Auffälligkeiten im Bereich von Ohr, Gesicht oder Gaumen
Ein auffälliges Screening ist noch keine Diagnose. Da Hörstörungen unterschiedliche Ursachen und Lokalisationen haben können, ist eine gezielte audiologische Diagnostik wichtig, um das Ergebnis zuverlässig einzuordnen.
Erklärung: Was ist ein Neugeborenen-Hörscreening?
Das Neugeborenen‒Hörscreening ist ein standardisiertes Untersuchungsprogramm, das das Hörvermögen in den ersten Lebenstagen überprüft. Ziel ist, eine angeborene Hörstörung möglichst früh zu erkennen idealerweise so, dass Diagnostik und Versorgung im ersten Lebenshalbjahr erfolgen können.
Beim Screening werden je nach Situation zwei etablierte Verfahren eingesetzt:
  • Otoakustische Emissionen (OAE): Prüfen die Funktion der Cochlea (Innenohr).
  • Automatisierte Hirnstamm‒Audiometrie (AABR): Prüft zusätzlich die Reizweiterleitung über den Hörnerv.

Beide Verfahren sind schmerzfrei und ungefährlich. Ein „Refer“ bedeutet nicht, dass ein Kind taub ist sondern, dass eine Kontrolle notwendig ist.

Typische Symptome – wann ist ein Neugeborenen-Hörscreening empfohlen?
Bei Neugeborenen gibt es selten „klassische“ Symptome wie bei älteren Kindern. Hinweise ergeben sich eher aus Entwicklung und Verhalten und müssen immer altersgerecht eingeordnet werden.
  • Fehlende oder sehr schwache Reaktion auf laute Geräusche
  • Kein Erschrecken bei plötzlichem Lärm
  • Keine Orientierung zur Schallquelle ab dem 4.–6. Lebensmonat
  • Ausbleibendes oder rückläufiges Lallen ab etwa dem 6. Lebensmonat
  • Verzögerte Sprachentwicklung im weiteren Verlauf (erste Wörter fehlen)
  • Auffälligkeiten in der Interaktion (z. B. weniger Reaktion auf Stimme)
  • Bekannte Risikofaktoren (familiär, perinatal, infektiologisch)
  • Wiederholt auffällige Screening‒ oder Kontrollbefunde

Diese Zeichen sind nicht beweisend sie zeigen aber, wann eine Diagnostik sinnvoll ist, auch wenn das Screening unauffällig war.

Formen & Ausprägungen von Hörstörungen im Neugeborenenalter
Wenn eine Hörstörung vorliegt, kann sie unterschiedliche Ausprägungen und Ursachen haben. Das ist wichtig, weil sich daraus die passende Versorgung ableitet.
  • Schallleitungsstörung: z. B. durch Flüssigkeit im Mittelohr oder anatomische Besonderheiten; kann vorübergehend oder behandelbar sein.
  • Schallempfindungs‒Schwerhörigkeit: Innenohr (Cochlea) betroffen; häufig dauerhaft.
  • Neurale Hörstörung (auditorische Neuropathie): Reizweiterleitung über den Hörnerv gestört; wird eher durch AABR erkannt.
  • Einseitige Hörstörung: Kann im Alltag lange unauffällig bleiben, ist aber entwicklungsrelevant.
  • Beidseitige Hörstörung: Hat meist den größten Einfluss auf Sprachentwicklung, wenn sie unbehandelt bleibt.
  • Leichte bis hochgradige Schwerhörigkeit: Der Schweregrad ist entscheidend für Hörgeräte‒ oder CI‒Beratung.

Die genaue Einordnung erfolgt erst nach weiterführender Diagnostik nicht durch das Screening allein.

Modernste Diagnostik nach einem auffälligen Neugeborenen-Hörscreening
Die Diagnostik nach einem auffälligen Screening erfolgt stufenweise. Ziel ist eine sichere, objektive Beurteilung möglichst ohne Belastung für das Kind.
Typische Bausteine sind:
  • Ausführliche Anamnese: Schwangerschaft, Geburt, Risikofaktoren, familiäre Hörstörungen, Infektionen, Frühgeburtlichkeit.
  • HNO‒Untersuchung: Beurteilung von Gehörgang und Trommelfell, Ausschluss auffälliger anatomischer Ursachen.
  • Tympanometrie (altersgerecht): Einschätzung der Mittelohrfunktion, z. B. bei Verdacht auf Flüssigkeit.
  • OAE (detailliert): Frequenzspezifische Messung der Cochlea‒Funktion.
  • BERA (Hirnstamm‒Audiometrie): Objektive Bestimmung der Hörschwelle und Differenzierung der Art der Hörstörung; häufig im Schlaf durchgeführt.
  • Bei Bedarf: weiterführende Abklärung (z. B. humangenetische Beratung, Bildgebung in speziellen Situationen, interdisziplinäre Mitbetreuung).

Ziel ist eine klare, nachvollziehbare Diagnose und eine verlässliche Grundlage für die Beratung der Familie.

Mögliche Ursachen für eine Aufälligkeit im Neugeborenen-Hörscreening
Hinter einem auffälligen Screening können harmlose, vorübergehende Gründe stehen oder eine echte Hörstörung. Deshalb ist die Differenzierung so wichtig.
  • Vorübergehende Flüssigkeit/Sekret im Ohr (z. B. nach Geburt)
  • Mittelohrerguss oder Belüftungsstörung
  • Angeborene (genetische) Innenohrschwerhörigkeit
  • Familiäre Hörstörungen
  • Infektionen in der Schwangerschaft (z. B. CMV, Röteln je nach Vorgeschichte)
  • Frühgeburtlichkeit und perinatale Komplikationen
  • Sehr niedriges Geburtsgewicht
  • Ototoxische Medikamente in bestimmten Therapiesituationen
  • Fehlbildungen von Außenohr/Gehörgang (z. B. Atresie, Mikrotie)
  • Gaumenspalten oder craniofaziale Auffälligkeiten
  • Auditive Neuropathie (Störung der Hörnerv‒Reizweiterleitung)

Die Ursachenabklärung hilft, die Versorgung und langfristige Begleitung passend zu planen.

Möglichkeiten zur Behandlung von Hörstörungen im Neugeborenenalter
Wenn eine Hörstörung im Neugeborenenalter bestätigt wird, richtet sich das Vorgehen und eine Behandlung nach Art, Schweregrad und Gesamtsituation.
Mögliche Schritte sind:
  • Kontroll‒Screening nach auffälligem Ersttest: Häufig normalisiert sich der Befund, wenn vorübergehende Faktoren abklingen.
  • Pädaudiologische Diagnostik bis zur 12. Lebenswoche: Objektive Bestimmung der Hörschwelle und Art der Hörstörung.
  • Hörgeräteversorgung bei bestätigter Schwerhörigkeit: Möglichst früh, angepasst durch spezialisierte Pädakustik, mit regelmäßigen Kontrollen.
  • Cochlea‒Implantat (CI) in spezialisierten Zentren: Bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit nach sorgfältiger Diagnostik und Beratung.
  • Frühförderung und Hör‒Sprach‒Begleitung: Auditive Frühförderung, ggf. Logopädie und Elternberatung als Teil eines Gesamtkonzepts.
  • Interdisziplinäre Betreuung: Je nach Ursache und Begleitbefunden (z. B. Pädiatrie, Humangenetik, Pädaudiologie).
  • Unterstützung für Alltag und Entwicklung: Kommunikation im Familienalltag, später ggf. Kita‒/Schulunterstützung.

Wir erklären Befunde und Optionen verständlich und begleiten Familien in einem Tempo, das zur Situation passt.

Zeitfenster der Entwicklung – warum eine frühe Diagnostik so wichtig ist
Die ersten Lebensjahre sind eine sensible Phase für die Hör‒ und Sprachentwicklung. Ein gutes Hörangebot in dieser Zeit erleichtert es dem Kind, Sprache spontan zu erwerben. Wichtig ist dabei eine realistische Einordnung: Nicht jede Hörstörung ist gleich, und nicht jedes Kind entwickelt sich identisch. Gleichzeitig ist es medizinisch sinnvoll, eine bestätigte Hörstörung früh zu versorgen, damit sich Sprache, Kommunikation und soziale Interaktion möglichst stabil entwickeln können.
Nachsorge & regelmäßige Kontrollen
Hören und Entwicklung sind keine „Einmal‒Diagnose“. Auch nach einem unauffälligen Screening kann sich das Hörvermögen später verändern und bei bestätigter Hörstörung sind Kontrollen essenziell.
  • Verlaufskontrollen nach auffälligem Screening bis zur sicheren Einordnung
  • Regelmäßige Hörtests in den ersten Lebensjahren (besonders bei Risikokindern)
  • Bei Hörgeräteversorgung: Kontrolle und Anpassung in kurzen Intervallen (Wachstum, Hörschwellen)
  • Begleitung der Sprach‒ und Kommunikationsentwicklung
  • Bei CI‒Versorgung: langfristige technische und therapeutische Nachbetreuung in geeigneten Zentren
  • Unterstützung bei Übergängen (Kita, Schule) und ggf. organisatorische Hilfen

Wir begleiten Familien auch nach der Diagnostik zuverlässig weiter mit klarer Struktur und ruhiger medizinischer Einordnung.

Ihre Praxis für Kontrolluntersuchungen nach Neugeborenen-Hörscreenings sowie die Hörgesundheit von Neugeborenen für den Bodenseeraum & die Schweiz
Viele Patientinnen und Patienten kommen aus dem gesamten Bodenseeraum sowie aus der angrenzenden Schweiz. Unsere HNO-Fachpraxis ist regional gut erreichbar und auf die fachärztliche Abklärung nach auffälligem Neugeborenen-Hörscreening spezialisiert.
Gerade bei auffälligem Screening („Refer“), unklaren Kontrollbefunden oder Risikofaktoren ist eine fachärztliche Abklärung entscheidend.
Wir betreuen regelmäßig Patient*innen aus:
  • Radolfzell (Link: HNO Praxis Radolfzell)
  • Konstanz (Link: HNO Konstanz)
  • Singen (Link: HNO Singen)
  • dem gesamten Bodenseekreis
  • der deutschsprachigen Schweiz
15+
Jahre Erfahrung
35.000+
Behandlungen
28.500+
zufriedene Patienten
⌀ 5/5 ★
Bewertung
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Ihr behandelnder FACHarzt
Dr. med. John Thiericke
Dr. med. John Thiericke ist Facharzt für Hals‒Nasen‒Ohrenheilkunde und Allergologie sowie Gründer der Praxis H³O in Radolfzell. Er begleitet Familien nach auffälligem Neugeborenen‒Hörscreening mit ruhiger, nachvollziehbarer Diagnostik und klarer Beratung. Die Einordnung erfolgt evidenzbasiert und altersgerecht mit Blick auf Hörentwicklung, Spracherwerb und die Bedürfnisse der Familie.
Medizinische Schwerpunkte
  • Kontrolluntersuchungen nach auffälligem Neugeborenen‒Hörscreening
  • Objektive Hördiagnostik (OAE, AABR) im Säuglingsalter
  • Beratung bei angeborener Schwerhörigkeit (in Kooperation)
  • Verlaufskontrolle von Hör‒ und Sprachentwicklung im Kindesalter
  • Paukenerguss und Mittelohrprobleme bei Kindern
  • Allergiediagnostik und Allergietherapie (als Risikofaktor für Mittelohrprobleme)
2026 für sie gebaut
Die Praxis H³O
Räume mit Geschichte Medizin für die Zukunft. Die Praxis H³O befindet sich im historischen Jahrhundertbau im Herzen von Radolfzell am Bodensee. Die 2026 sorgfältig neu gestalteten Praxisräumlichkeiten verbinden architektonische Eleganz und zeitlose Substanz mit modernster medizinischer Ausstattung. Grosszügige Räume, hochwertige Materialien und eine ruhige Atmosphäre schaffen ein Umfeld, das Vertrauen, Diskretion und Wohlbefinden fördert ein Ort, an dem medizinische Exzellenz und besondere Aufenthaltsqualität selbstverständlich zusammenfinden.
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Moderner Flur mit Holzboden, weißer und dunkelblauer Wandfarbe und vertikalen Holzlatten an der Wand.
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Gerade in den ersten Lebensjahren ist eine klare Verlaufskontrolle wichtig, weil sich Hören, Sprache und Kommunikation schnell entwickeln und sich Befunde verändern können.
Großes, mehrstöckiges Backsteingebäude mit vielen Fenstern und roten Säulen an einer Straßenecke.
Häufige Fragen zum Neugeborenen-Hörscreening
Viele Fragen lassen sich bereits im Vorfeld klären. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Praxis für HNO, Allergologie, Ästehtik & Vorsorge in Radolfzell am Bodensee für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Ist das Neugeborenen-Hörscreening gefährlich oder schmerzhaft?
Nein. OAE und AABR sind schmerzfrei und ungefährlich. Das Baby kann dabei schlafen oder ruhig liegen.
Was bedeutet „Refer“ – ist mein Kind taub?
Nein. „Refer“ bedeutet nur „aufällig“ und dass eine Kontrolle notwendig ist. Häufige Gründe sind z. B. Flüssigkeit oder Sekret im Ohr nach der Geburt.
Wie schnell sollte nach einem auffälligen Screening kontrolliert werden?
In der Regel zeitnah, oft innerhalb von 1–2 Wochen. Ziel ist, bei erneut auffälligem Befund die Diagnostik so zu planen, dass bis zur 12. Lebenswoche eine klare Einordnung möglich ist.
Kann sich das Gehör später verschlechtern, obwohl das Screening unauffällig war?
Ja, das ist möglich. Das Screening erfasst vor allem angeborene Hörstörungen. Erworbene Hörprobleme können später auftreten – deshalb sind Beobachtung und U-Untersuchungen weiterhin wichtig.
Muss mein Baby für AABR wach sein?
Nein. Die AABR wird meist im natürlichen Schlaf durchgeführt. In bestimmten Situationen kann eine Sedierung erforderlich sein, das wird im Vorfeld individuell besprochen.
Übernimmt die Krankenkasse Hörgeräte bei Kindern?
In der Regel ja. Bei bestätigter Schwerhörigkeit werden Hörgeräte für Kinder üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen; Details hängen vom Einzelfall ab.
Diese Seite wurde fachärztlich geprüft und
medizinisch verantwortet durch:
Dr. med. John Thiericke
Facharzt für Hals‒Nasen‒Ohrenheilkunde und Allergologie
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Praxis H³O HNO, Allergologie, Ästhetik & Vorsorge
Dr. med. John Thiericke
Sankt‒Johannis‒Straße 3 78315 Radolfzell
Unsere Mitgliedschaften
Die Praxis H³O in Radolfzell am Bodensee bietet moderne medizinische Versorgung in den Bereichen Hals‒Nasen‒Ohren‒Heilkunde, Allergologie, ästhetische Medizin und Vorsorgeuntersuchungen. Dank der zentralen Lage im Herzen der Bodenseeregion ist unsere Praxis sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Wir betreuen Patientinnen und Patienten aus Radolfzell sowie aus dem gesamten regionalen Einzugsgebiet, darunter Konstanz, Singen, Stockach, Engen, Überlingen, Friedrichshafen sowie aus dem Hegau‒ und Bodenseeraum. Auch viele Menschen aus dem grenznahen Schweizer Raum, etwa aus Kreuzlingen, Schaffhausen oder Stein am Rhein, sowie aus Österreich schätzen unsere fachübergreifende, persönliche Betreuung. Die Praxis H³O steht für ganzheitliche Diagnostik, individuelle Therapiekonzepte und moderne Vorsorgemedizin für Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und ein natürliches ästhetisches Erscheinungsbild.
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