Das Neugeborenen‒Hörscreening ist ein standardisiertes Untersuchungsprogramm, das das Hörvermögen in den ersten Lebenstagen überprüft. Ziel ist, eine angeborene Hörstörung möglichst früh zu erkennen – idealerweise so, dass Diagnostik und Versorgung im ersten Lebenshalbjahr erfolgen können.
Beim Screening werden je nach Situation zwei etablierte Verfahren eingesetzt:
Beide Verfahren sind schmerzfrei und ungefährlich. Ein „Refer“ bedeutet nicht, dass ein Kind taub ist – sondern, dass eine Kontrolle notwendig ist.